Hausordnung und Schulregeln

Unsere Schulregeln: „Benimm ist in“

  1. Ich bin freundlich und hilfsbereit!
  2. Ich kläre Streit mit Worten und nutze die Stoppregel!
  3. Ich höre auf alle Lehrkräfte und Personen, die an der Schule arbeiten!
  4. Ich gehe sorgfältig mit dem Eigentum anderer um!
  5. Ich halte Ordnung auf dem Schulhof, im Schulgebäude und im Klassenzimmer!

Zugang zum Schulgebäude

Kinder, die für die Betreuung angemeldet sind, dürfen diese vor dem Unterricht besuchen dürfen (Eingang Haupteingang/Eulentür, Richard-lDehmel-Straße).
Die anderen Kinder dürfen ab 7.45 Uhr in ihre Klassenräume gehen.
Der Eingang über den Lehrerparkplatz ist für Kinder nur mit Ausnahmeregelung gestattet.
Im Schulgebäude rennen und schubsen wir nicht. Wir gehen auf der rechten Seite.
Bei Unterrichtsbeginn zur zweiten Stunde warten die Kinder auf dem Schulhof bis sie abgeholt/gerufen werden.
Jacken und Mützen (Kopfbedeckung im Schulgebäude abnehmen) hängen an der Garderobe des Klassenraumes.

Schulfremde

Jeder schulfremde Besucher meldet sich bitte im Sekretariat oder beim Hausmeister. Die Kinder sollen das Schulhaus möglichst alleine (ohne Begleitung der Eltern) betreten (die SchülerInnen der ersten Klasse spätestens nach den ersten zwei Schulwochen). Eltern dürfen nur aus wichtigen Gründen (möglichst mit Termin) in das Schulhaus kommen. Unterrichtsstörungen, beängstigende Situationen und die Gefahr, dass Fremde auf dem Schulgelände nicht bemerkt werden, sollen so vermieden werden.

Im Klassenraum

Die Kinder begeben sich auf dem kürzesten Weg zu dem Raum, in dem sie in der ersten Stunde Unterricht haben. Für das Aussehen der Klassenräume und der ganzen Schule ist jeder Einzelne mitverantwortlich. Abfälle müssen entsorgt und das persönliche Eigentum weggeräumt oder mitgenommen werden.
Nach der letzten Stunde müssen alle Fenster geschlossen, ggf. die Stühle hochgestellt und die Tafel gewischt werden.
Die Klassenräume sollen beim Verlassen immer verschlossen werden.
Fachräume, Sporthalle, Umkleiden und Geräteräume dürfen erst nach Aufforderung betreten werden.betreten werden.
Während des Unterrichts verhalten wir uns leise, um niemanden zu stören. Alle Schüler sind verpflichtet im Unterricht mitzuarbeiten, Arbeitsaufträge auszuführen und Hausaufgaben zu erledigen.

Toiletten

Die Toiletten müssen immer sauber gehalten werden, so dass der Nächste auch auf eine saubere Toilette gehen kann.
Die Toiletten sind kein Spielplatz!
Mit den Toilettenartikeln, wie Toilettenpapier und Handtücher, ist pfleglich umzugehen, damit keine Verstopfungen oder
Beschädigung passieren.
Türen werden nicht zugehalten.
Das Klettern in den Toilettenräumen ist strengstens untersagt.

Pausen

Bei Regen, Schneetreiben und Glätte kann der Hof bzw. Teile des Hofs (Klettergerüst) ggf. nicht benutzt werden („Regenpause“ oder andere Ansagen müssen beachtet werden).
Das Werfen mit Steinen und anderen Gegenständen ist auf dem Schulgelände verboten.
Mit weichen Bällen darf nur auf dem oberen Schulhof gespielt werden.
Lederbälle sind nicht erlaubt.

Schutz der Grünflächen

Bäume, Sträucher, Blumen und Spielgeräte müssen vor mutwilliger Zerstörung geschützt werden.
Auch im Schulgarten beachten wir dies.
Es ist verboten die Pflanzen im Hochbeet zu verschmutzen oder zu beschädigen.

Das Schulgelände

Das Schulgelände bzw. Schulgebäude darf während der Unterrichtszeit einschließlich Pausen nicht verlassen werden.
Niemand fasst Fensterscheiben des Schulgebäudes an und/oder guckt dabei durch die Fenster ins Innere der Räume (?).
Fahrzeuge (Fahrräder und Roller) müssen außerhalb des Schulgeländes geparkt werden.
Eltern versuchen die Verkehrssituation im Schulbereich zu beruhigen, indem die Kinder zumindest kleine Strecken, wenn möglich mit anderen Kindern, zu Fuß gehen.
Das Parkverbot beim Zebrastreifen (Richard-Dehmel Straße) muss unbedingt beachtet werden, da es der Sicherheit der Kinder dient!

Fundsachen

Wertvolle Gegenstände, wie Schmuck, Uhren, Brillen, Zahnspangen usw. müssen im Sekretariat oder bei einem Lehrer abgegeben werden.
Anziehsachen, … gehören in den Fundschrank (neben der Bürgerbücherei).

Wertsachen

Insbesondere Wertsachen, Spielsachen und für den Schulbesuch unangemessene wertvolle Bekleidung sollten nicht mitgebracht werden.

Smartphones

Sollten die Kinder für den Schulweg, … Smartphones mit in die Schule bringen, müssen diese ausgeschaltet im Tornister bleiben.
Über Ausnahmen (z.B. zur Nutzung von Anton) entscheidet die Lehrkraft bzw. Betreuungsperson.
Bei Verstößen wird das Handy eingezogen und kann am Ende des Schultages beim jeweiligen Lehrer wieder abgeholt werden.
Es wird im Falle des Verlustes oder einer Beschädigung kein Schadenersatz geleistet.

Kindersmartwatches

Das Tragen von Kindersmartwatches ist in der Erik-Nöltinging-Grundschule verboten.
Begründung: Smartwatches verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion.
Neben einer Vielzahl zulässiger Funktionen verfügen diese Uhren auch über eine in der Schule verbotene Abhörfunktion.
Mit dieser Funktion kann der App–Nutzer durch Eingabe einer beliebigen Telefonnummer in der App bestimmen, dass diese
Telefonnummer unbemerkt die Umgebung und die Gespräche des Uhrenträgers abhören kann.

Feueralarm

Bei Feueralarm verlassen alle Personen zügig, jedoch geordnet das Schulhaus und beachten die Alarmordnung.

Nach dem Unterricht

Die SchülerInnen verlassen nach dem Ende der letzten Stunde schnell und möglichst leise das Schulhaus, damit andere Schüler nicht beim Lernen gestört werden.
Betreuungskinder gehen in die Betreuung und melden sich dort an.

Nutzung des Spielplatzes/Schulhofs

Außerhalb der Unterrichtszeiten ist die Nutzung für Kinder bis 14 Jahre werktags bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens jedoch bis 19:30 Uhr gestattet.
Ballspiele sind nur mit weichen Bällen (Schaumstoff oder leichter Kunststoff) erlaubt.
Außerhalb der o.g. Zeiten ist das Betreten für unbefugte Personen verboten.

Parken auf dem Schulgelände

Das Parken während der Schulzeit (7:00 –– 14:30 Uhr) ist dem Schulpersonal vorbehalten.
Das Parken vor Notausstiegen, das Rückwärtsparken vor dem Schulgebäude und das Laufenlassen des Motors sind untersagt.
Auf dem oberen Schulhof ist das Parken in der Zeit von 14:30 –– 22:00 Uhr für Besucher der Schwimm- und Turnhalle und der Aula erlaubt.
Zum Schutz spielender Kinder ist das Einhalten der Schrittgeschwindigkeit hierbei unbedingt zu beachten!
Bei beiden Parkflächen handelt es sich nicht um öffentliche Parkplätze.

Werbung

Plakate oder Zettel mit Hinweisen auf Veranstaltungen (Theateraufführungen, Zirkus, Sportveranstaltungen usw.) dürfen nur in den Räumen unserer Schule angebracht werden, wenn die Schulleiterin oder ihr Vertreter vorher zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn jemand in der Schule etwas verkaufen (z. B. Klassenfotos) oder für irgendetwas Werbung machen will.

Rauch- und Alkoholverbot

Es besteht für das gesamte Schulgebäude und -gelände absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

Waffenverbot

Das Mitbringen von Waffen jeder Art, anderen gefährlichen Gegenständen, z. B. Schuhe mit Stahlkappen und Feuerzeugen ist verboten. Dazu zählen auch Taschenmesser.

Hunde

Hunde dürfen nur nach Rücksprache und mit Genehmigung der Schulleitung auf das Schulgelände.

Nichtbeachtung und Verletzung geltender Normen

Mutwillige Verschmutzungen und Zerstörungen müssen beseitigt bzw. repariert werden.
Die Verursacher müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
Bei Nichtbeachtung und Verletzungen geltender Normen (z. B. mutwillige Beschädigung von Fahrrädern) werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen angewandt.

Verfassungswidriges Verhalten

In der Schule ist es untersagt, in Wort und Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich zu machen.
Kennzeichen und Symbole zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder die repräsentieren.
Das Verwenden von Kennzeichen, Symbolen und Grußweisungen verfassungswidriger (verbotener) Organisationen, Aufstachelung zum Rassenhass, Volksverhetzung stellen Straftaten dar und können von der Schule angezeigt werden.

Gültigkeit

Dieser Hausordnung hat die Schulkonferenz am 22.03.2021 zugestimmt. Sie gilt bis auf Widerruf.